Wer Kunden und Mitarbeitende schützen kann, soll öffnen dürfen

Das Gewerbe braucht sofort Lockerungen, damit die kleinen Geschäfte und Restaurants in den Dörfern überleben!

Die vom Bundesrat auf den 27. April 2020 angekündigten Lockerungen für wichtige Dienstleister in unseren Dörfern wie Coiffeure, Kosmetikstudios und Arztpraxen nimmt die FDP AR erfreut zur Kenntnis! Nicht nachvollziehen können wir jedoch, weshalb gewisse Läden des Detailhandels und Restaurants nicht auch unter Einhaltung von Schutzmassnahmen öffnen dürfen.

Wir sind überzeugt, dass die Fachgeschäfte und Gastrobetriebe in unseren Gemeinden Selbstverantwortung übernehmen und die Schutzmassnahmen gut einhalten können, wie dies unsere Bäckereien und Metzgereien in den letzten Wochen gezeigt haben. Sie alle sind dringend auf den Exit angewiesen!

Die Tourismusbranche und die Detaillisten sind von den einschneidenden Massnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus am stärksten betroffen. Gerade in ländlichen Gebieten ist es von grosser Bedeutung, dass die Kleinen parallel zu den Grossen ihr Sortiment und ihre Dienstleistung wieder anbieten können. Sie sind auf den Nachholbedarf der Kundinnen und Kunden nach der ersten Lockerung angewiesen. Es sollen deshalb alle Geschäfte und Gastrobetriebe, die ihre Kunden und Mitarbeitenden schützen können, so rasch als möglich öffnen dürfen.

Die FDP AR unterstützt in diesem Sinne die Forderung des Regierungsrates nach Korrektur.