Der lange Prozess zur Totalrevision der Kantonsverfassung biegt langsam aber sicher auf die Zielgerade ein. Ende Mai 2025 hat die Besondere Kommission Totalrevision Kantonsverfassung (BKKV) ihren Bericht und Antrag im Hinblick auf die 2. Lesung der Totalrevision der Kantonsverfassung veröffentlicht. Die FDP-Fraktion hat Ende Juni diesen Bericht beraten und stimmt den Anträgen der BKKV einstimmig zu.
Wahl des Kantonsrats (Art. 90)
Die FDP-Fraktion ist wie die Kommission klar der Ansicht, dass es ein transparentes und einfach nachvollziehbares Wahlsystem braucht. Nur so kann das Vertrauen in die politischen Institutionen erhalten und gestärkt werden. Deshalb spricht sich die FDP-Fraktion einstimmig für den Antrag der BKKV aus, wonach jede Gemeinde einen Wahlkreis bildet und das Proporzwahlrecht dann zur Anwendung kommt, wenn einer Gemeinde neun oder mehr Sitze zustehen.
Medienförderungsartikel nicht nötig (Art. 58a)
Auch die FDP-Fraktion ist sich der Schwierigkeiten und Herausforderungen im Bereich der Medien bewusst. Allerdings vertritt die Fraktion klar die Haltung, dass eine verfassungsrechtlich verankerte Medienförderung diese Probleme nicht wird lösen können, da eine wirksame Medienförderung grosse finanzielle Mittel benötigt. Gerade Appenzell Ausserrhoden als kleiner Kanton ohne grosse finanzielle Reserven verfügt deshalb nicht über entsprechende Möglichkeiten und die Fraktion unterstützt deshalb einstimmig den Mehrheitsantrag der Kommission, auf einen Medienförderungsartikel zu verzichten.
Ausweitung Stimmrecht
Mit der Totalrevision der Kantonsverfassung stellt sich die Frage, ob das Stimmrecht einerseits auf Personen ab 16 Jahren sowie anderseits auf Ausländerinnen und Ausländer ausgeweitet werden soll. Da die Meinungen zu beiden Themen kontrovers sind, erachtet es die FDP-Fraktion als zielführend, dass sich die Stimmbevölkerung zu beiden Themen separat äussern kann: Das Ausländerstimmrecht wird der Stimmbevölkerung als Eventualantrag unterbreitet und über das Stimmrechtsalter 16 soll separat zu einem späteren Zeitpunkt abgestimmt werden. Die FDP-Fraktion unterstützt deshalb einstimmig den Antrag sowie die Motion der BKKV, die Stimmbevölkerung dazu separat zu befragen.
Dank an Kommission
Die FDP-Fraktion bedankt sich ausdrücklich bei der BKKV für die sorgfältige Arbeit und den ausführlichen und klar strukturieren Bericht. Die Anträge der Kommission tragen aus Sicht der FDP-Fraktion dazu bei, die politische Mehrheitsfähigkeit der Totalrevision der Kantonsverfassung zu stärken.
Ausblick
Die 2. Lesung der Totalrevision der Kantonsverfassung findet anlässlich der Kantonsratssitzung vom Montag, 25. August 2025 statt.
Die FDP-Fraktion befürwortet wie die BKKV das Anliegen des Regierungsrates, die Abstimmung am Sonntag, 30. November 2025 durchzuführen. Sollte die Stimmbevölkerung von Appenzell Ausserrhoden der Totalrevision der Kantonsverfassung zustimmen, könnte die neue Kantonsverfassung auf den 1. Januar 2027 in Kraft treten.